Erneute Lockdown-Verlängerung bis zum 07. März 2021
Heute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag getagt, um die verlängerten Corona-Maßnahmen zu beschließen.
Unser Ministerpräsident Daniel Günther hat zu Beginn bereits die Regeln vorgestellt, die bis zum 7. März bei uns in Schleswig-Holstein gelten sollen.
Im Allgemeinen werden die Corona-Maßnahmen bis zum 7. März verlängert. Die Kontaktbeschränkung bleibt bestehen. Es wird jedoch Ausnahmen für Kinder bis 12 Jahre geben.
Ab dem 22. Februar sollen Grundschulen und Kitas im Corona-Regelbetrieb öffnen. Wie in den Kreisen und kreisfreien Städten mit einer hohen Inzidenz (Kreis Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg, Flensburg, Lübeck) verfahren wird, wird am kommenden Montag entschieden.
Ab dem 1. März können Friseure und Nagelstudios ihre Arbeit wieder aufnehmen. Außerdem sollen Sportanlagen für Individualsport, Zoos und Wildparks, Blumenläden und Gartenbaucenter geöffnet werden können.
Weitere Öffnungsschritte sollen ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 folgen können.
Hier gehts zur Regierungserklärung:
Regierungserklärung vom 11. Februar 2021
Gemeinsam stark gegen Corona – alle Infos gebündelt
Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Homepages des Amt Geest und Marsch Südholstein (ehemals Amt Moorrege), der CDU Schleswig-Holstein sowie der CDU Deutschland aufmerksam machen.
Gebündelte Informationen um das aktuelle Geschehen bekommen Sie auch auf der Webseite des Sozialministeriums.
Einen guten Überblick über das Geschehen der letzten Monate erhalten Sie auch auf unserer Infoseite zu Corona!
Es kommt weiterhin darauf an, dass wir als Schleswig-Holsteiner alle zusammenhalten und uns in Solidarität üben: Der Schlüssel sind wir!
Herzliche Grüße & Bleiben Sie gesund,
Ihre CDU Holm