Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in Holm

Am Dienstag Abend wurde der Wahlvorstand für die Durchführung der diesjährigen Wahlen zum 20. Bundestag verpflichtet. Neben vielen Mitarbeitern des Amt Geest und Marsch, die am Wahl-Sonntag extra Schichten einlegen, wird die Wahl durch über 100 Bürger aus unserem Wahlkreis durchgeführt und begleitet. Vielen Dank für soviel Ehrenamt und die freiwillige Übernahme dieser großen Verantwortung.

Um eine reibungslose und unter den Vorzeichen der Pandemie sichere Wahl für alle Beteiligten zu ermöglichen, bitten wir um die Beachtung folgender Punkte:

  • Das Wahllokal befindet sich im Erdgeschoss in der Heinrich-Eschenburg-Schule, die barrierefrei erreichbar ist.
  • Bitte betreten Sie das Wahllokal über die gekennzeichneten Eingänge und beachten dabei die Ausschilderung der drei Wahlkreise (041, 042 und 043). Ihren Wahlkreis finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Bitte achten Sie bei einer Ansammlung von Wählerinnen und Wählern auf den notwendigen Abstand von 1,5 Metern. Der Wahlvorstand ist angehalten ggf. den Zutritt zum Wahllokal kurzzeitig zu begrenzen, falls zuviele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig erscheinen.
  • Bitte setzen Sie beim Betreten des Wahllokals eine FFP2- oder OP-Maske auf. Ohne einen geeigneten Mundschutz ist eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich. Falls Sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, legen Sie bitte ein entsprechendes, ärztliches Attest vor.
  • Der Wahlvorstand ist von der Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske befreit.
  • Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände am Eingang des Wahllokals  – Desinfektionsmittel ist ausreichend vorhanden
  • Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren gültigen Ausweis mit, damit der Wahlvorstand schnell und unkompliziert die Prüfung der Wahlunterlagen durchführen kann
  • Bitte verlasse Sie nach der Stimmabgabe umgehend den Wahlraum

Wer noch nicht per Briefwahl gewählt hat, den bitten wir am Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr in die Heinrich-Eschenburg-Schule zu kommen und von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Weitere Informationen: