Neue Corona-Bekämpfungsverordnung ab 22. November 2021

Ab heute gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung. In Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten nun die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Darüberhinaus müssen Schülerinnen und Schüler ab heute wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts auch am Sitzplatz tragen.

Für berufliche Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.

Weitere Infos gibt es hier:

Gemeinsam stark gegen Corona –  alle Infos gebündelt

Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Homepages des Amt Geest und Marsch Südholstein (ehemals Amt Moorrege), und der CDU Deutschland aufmerksam machen.

Gebündelte Informationen um das aktuelle Geschehen bekommen Sie auch auf der Seite des Land Schleswig-Holstein.

Einen guten Überblick über das Geschehen der letzten Monate erhalten Sie auch auf unserer Infoseite zu Corona!

Es kommt weiterhin darauf an, dass wir als Schleswig-Holsteiner alle zusammenhalten und uns in Solidarität üben: Der Schlüssel sind wir!

Herzliche Grüße & Bleiben Sie gesund,

Ihre CDU Holm